Stand: August 2026
Diese Cookie-Richtlinie ergänzt die Datenschutzerklärung und beschreibt, wie auf dieser Website Cookies, lokale Speicher, Pixel, Tags und vergleichbare Technologien eingesetzt werden. Der Begriff „Cookies“ umfasst im Folgenden auch solche ähnlichen Verfahren.
Einige Technologien werden benötigt, um ausdrücklich angeforderte Funktionen bereitzustellen, die Website technisch abzusichern oder einen begonnenen Einkauf fortzuführen. Analyse- und Werbetechnologien kommen nur zum Einsatz, wenn hierfür eine Einwilligung erforderlich ist und diese zuvor erteilt wurde.
1. Was sind Cookies?
Cookies sind kleine Datensätze, die beim Besuch einer Website im Browser oder auf dem verwendeten Endgerät gespeichert werden können. Sie helfen beispielsweise dabei, eine Sitzung aufrechtzuerhalten, einen Warenkorb zu verwalten oder eine bereits getroffene Datenschutzauswahl zu speichern.
Neben klassischen Cookies können weitere Technologien verwendet werden:
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Der lokale Browserspeicher kann bestimmte Einstellungen innerhalb des verwendeten Browsers ablegen.
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Pixel und Tags können technische Ereignisse wie einen Seitenaufruf oder den Abschluss einer Bestellung erfassen.
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Sitzungskennungen ordnen einzelne Seitenaufrufe einem laufenden Besuch zu.
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Vergleichbare Verfahren können Informationen aus dem Endgerät auslesen oder dort speichern.
Ob eine Technologie eingesetzt wird, hängt von der aufgerufenen Funktion und der Auswahl in den Cookie-Einstellungen ab.
2. Mögliche Zwecke
Cookies können unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Nicht jede Kategorie wird bei jedem Besuch oder auf jedem Endgerät verwendet.
Typische Zwecke sind:
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Aufrechterhaltung des Warenkorbs und des Bestellvorgangs
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Schutz von Formularen, Konten und Sitzungen vor missbräuchlichen Zugriffen
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Speicherung von Sprache, Region oder Darstellungsoptionen
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Dokumentation der getroffenen Cookie-Auswahl
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statistische Auswertung der Websitenutzung nach vorheriger Einwilligung
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Messung von Anzeigen und Conversions, wenn der Nutzer dies zugelassen hat
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Bildung von Werbezielgruppen nur im Rahmen der erteilten Auswahl
Technologien können unmittelbar von dieser Website oder von eingebundenen Dienstleistern gesetzt werden. Zu den möglichen Drittanbietern gehören Dienste von Google.
3. Speicherdauer
Cookies unterscheiden sich nicht nur nach ihrem Zweck, sondern auch nach ihrer Gültigkeitsdauer.
Sitzungscookies
Sitzungscookies werden gewöhnlich nur für die Dauer eines Besuchs benötigt. Sie können nach dem Schließen des Browsers entfernt werden. Je nach Browserkonfiguration oder Wiederherstellungsfunktion kann eine Sitzung technisch länger bestehen bleiben.
Dauerhafte Cookies
Dauerhafte Cookies verbleiben für einen festgelegten Zeitraum auf dem Endgerät. Sie können beispielsweise eine Spracheinstellung oder den Cookie-Status für einen späteren Besuch speichern.
Speicherfristen von Drittanbietern
Bei externen Diensten richtet sich die Speicherdauer zusätzlich nach der jeweiligen Konfiguration und den Vorgaben des betreffenden Anbieters. Die tatsächlich eingesetzten Kategorien und verfügbaren Laufzeiten können in den Cookie-Einstellungen näher ausgewiesen werden.
Cookies lassen sich außerdem über die Browserfunktionen vor Ablauf ihrer regulären Gültigkeit löschen.
4. Technisch erforderliche Cookies
Technisch erforderliche Cookies unterstützen Funktionen, die für die Bereitstellung der Website oder eines ausdrücklich angeforderten Dienstes notwendig sein können. Ohne einzelne dieser Technologien wären bestimmte Vorgänge möglicherweise nicht oder nur eingeschränkt nutzbar.
Dazu können gehören:
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Der Warenkorb merkt sich ausgewählte Artikel während des Einkaufs.
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Sitzungsdaten halten eine Anmeldung oder einen begonnenen Bestellvorgang aufrecht.
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Sicherheitskennungen können manipulierte Anfragen und unbefugte Zugriffe erschweren.
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Sprach-, Regions- oder Währungseinstellungen werden gespeichert, wenn dies für die gewählte Darstellung benötigt wird.
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Der Einwilligungsstatus verhindert, dass das Cookie-Banner bei jedem Seitenwechsel erneut erscheint.
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Technische Lastverteilung kann Anfragen auf geeignete Server verteilen.
Eine Technologie wird nicht allein deshalb als erforderlich eingestuft, weil sie wirtschaftlich nützlich ist. Maßgeblich ist, ob sie für die Übertragung einer Nachricht oder für einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst unbedingt erforderlich ist.
5. Rechtsgrundlagen für notwendige Technologien
Die Speicherung von Informationen auf einem Endgerät oder der Zugriff auf dort vorhandene Informationen kann ohne Einwilligung erfolgen, wenn die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 TDDDG erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere technisch unbedingt erforderliche Vorgänge.
Werden durch eine solche Technologie zugleich personenbezogene Daten verarbeitet, richtet sich die Rechtsgrundlage nach dem konkreten Zweck:
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Art. 6 Abs. 1 lit. b GDPR kann für Warenkorb, Kasse und vertragsbezogene Funktionen einschlägig sein.
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Art. 6 Abs. 1 lit. f GDPR kann für angemessene Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerdiagnosen und den Schutz vor Missbrauch herangezogen werden.
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Art. 6 Abs. 1 lit. c GDPR kommt in Betracht, wenn eine gesetzliche Verpflichtung die Verarbeitung verlangt.
Bei einer Verarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f GDPR werden die berechtigten Interessen gegen die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen abgewogen.
6. Komfort- und Präferenzfunktionen
Präferenztechnologien können Einstellungen speichern, die über die reine technische Bereitstellung hinausgehen. Hierzu zählen beispielsweise Darstellungsoptionen oder wiederkehrende Auswahlentscheidungen.
Je nach Funktion können sie Folgendes übernehmen:
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eine ausgewählte Sprache bei einem späteren Besuch anzeigen
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regionale Anzeigeoptionen speichern
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bestimmte Oberflächen- oder Anzeigeeinstellungen merken
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freiwillig ausgewählte Komfortfunktionen bereitstellen
Ist eine solche Speicherung nicht unbedingt erforderlich, wird sie nur auf Grundlage einer vorherigen Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TDDDG verwendet. Die damit verbundene Verarbeitung personenbezogener Daten stützt sich in diesem Fall auf Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR.
7. Analyse-Cookies
Analyse-Technologien können dabei helfen, allgemeine Nutzungsmuster zu verstehen und technische oder inhaltliche Schwachstellen zu erkennen. Sie werden nur aktiviert, wenn zuvor eine entsprechende Einwilligung erteilt wurde.
Dabei können unter anderem ausgewertet werden:
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welche Seiten während eines Besuchs geöffnet wurden
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wie lange bestimmte Inhalte betrachtet wurden
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an welcher Stelle eine Sitzung beendet wurde
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welche Geräte- oder Browserkategorie verwendet wurde
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über welchen Kanal ein Besuch zustande kam
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ob Schaltflächen, Menüs oder andere Seitenelemente genutzt wurden
Die Ergebnisse können zur Beurteilung der Seitennavigation, Ladeleistung und Inhaltsstruktur verwendet werden. Eine Ablehnung von Analyse-Cookies soll die grundlegenden Einkaufs- und Informationsfunktionen nicht verhindern.
Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG für den Zugriff auf das Endgerät und Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten.
8. Marketing- und Werbe-Cookies
Werbetechnologien dienen der Messung und gegebenenfalls der Personalisierung von Anzeigen. Sie werden nicht allein aufgrund des Besuchs der Website aktiviert, sondern setzen eine entsprechende Auswahl im Cookie-Banner voraus.
Nach erteilter Einwilligung können sie insbesondere verwendet werden, um:
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den Erfolg einer Anzeige statistisch zu messen
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einen Anzeigenklick einem späteren Kauf zuzuordnen
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die Abfolge zwischen Werbekontakt und Conversion auszuwerten
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Zielgruppen für erneute Ansprache zu bilden
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die Häufigkeit bestimmter Werbeanzeigen zu steuern
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Anzeigen anhand zulässiger Nutzungsinformationen anzupassen
Personalisierte Werbung und allgemeine Conversion-Messung können unterschiedliche Einwilligungskategorien erfordern. Die jeweils getroffene Auswahl wird bei der Aktivierung der entsprechenden Dienste berücksichtigt.
Die Verarbeitung beruht auf § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR.
9. Auswahl im Cookie-Banner
Beim ersten Besuch kann ein Cookie-Banner angezeigt werden. Dort können Nutzer entscheiden, welche nicht erforderlichen Kategorien sie zulassen möchten.
Je nach technischer Gestaltung stehen unter anderem folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
-
alle angebotenen Kategorien akzeptieren
-
nicht erforderliche Cookies ablehnen
-
einzelne Kategorien gesondert auswählen
-
die Auswahl speichern und die Website mit diesen Einstellungen nutzen
Die Ablehnungsoption soll ebenso zugänglich sein wie die Zustimmung. Bereits vorausgewählte Zustimmungen für Analyse oder Werbung werden nicht als wirksame Einwilligung behandelt.
Das Schließen eines Banners ohne eindeutige bestätigende Handlung gilt nicht als Zustimmung zu nicht erforderlichen Cookies.
10. Dokumentation der Cookie-Auswahl
Damit die gewählte Einstellung beachtet und erforderlichenfalls nachgewiesen werden kann, können begrenzte Informationen zur Einwilligungsentscheidung gespeichert werden.
Dazu zählen möglicherweise:
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zugelassene und abgelehnte Kategorien
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Datum und Zeitpunkt der Auswahl
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Version des verwendeten Cookie-Banners
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eine pseudonyme Einwilligungskennung
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grundlegende technische Angaben, soweit diese für die Zuordnung der Auswahl benötigt werden
Diese Informationen werden nicht verwendet, um allein daraus ein Werbeprofil zu erstellen. Ihre Speicherung kann auf § 25 Abs. 2 TDDDG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c oder f GDPR beruhen, abhängig vom konkreten Verarbeitungszweck.
11. Änderung und Widerruf einer Einwilligung
Eine erteilte Cookie-Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft geändert oder widerrufen werden. Hierfür stehen die Cookie-Einstellungen der Website zur Verfügung.
Nach einem Widerruf werden die hiervon betroffenen Technologien für zukünftige Seitenaufrufe nicht weiter auf Grundlage der bisherigen Einwilligung eingesetzt. Bereits gespeicherte Drittanbieter-Cookies können zusätzlich über die Browsereinstellungen gelöscht werden.
Der Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung, die vor dem Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgt ist.
12. Einstellungen im Browser
Die meisten Browser ermöglichen eine eigene Verwaltung von Cookies. Nutzer können dort beispielsweise bestehende Cookies anzeigen, einzelne Einträge löschen oder das Speichern neuer Cookies begrenzen.
Je nach Browser sind unter anderem folgende Einstellungen möglich:
-
Cookies nach dem Ende einer Sitzung entfernen
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Cookies bestimmter Websites sperren
-
Drittanbieter-Cookies beschränken
-
Hinweise vor einer neuen Speicherung anzeigen
-
sämtliche gespeicherten Website-Daten löschen
Eine vollständige Sperrung kann dazu führen, dass Warenkorb, Anmeldung, Kasse oder andere interaktive Bereiche nicht wie vorgesehen funktionieren.
Informationen zur Bedienung befinden sich in der Hilfe des verwendeten Browsers. Für diese Hinweise wird auf dieser Seite kein externer Link gesetzt.
13. Google Consent Mode
Diese Website kann Google Consent Mode einsetzen, um die Nutzung eingebundener Google-Dienste an die im Cookie-Banner getroffene Auswahl anzupassen.
Dabei können insbesondere folgende Einwilligungssignale verarbeitet werden:
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analytics_storageregelt analytische Speicherungen. -
ad_storagebetrifft werbebezogene Cookies und vergleichbare Speicherzugriffe. -
ad_user_databeschreibt die Zustimmung zur Übermittlung werbebezogener Nutzerdaten an Google. -
ad_personalizationbetrifft die Verwendung von Daten für personalisierte Werbung.
Die Standardwerte nicht erforderlicher Kategorien werden vor einer Zustimmung als verweigert gesetzt. Erst nach einer entsprechenden Auswahl werden die zugehörigen Funktionen freigegeben.
Je nach technischer Implementierung können Google-Dienste bei einem verweigerten Status eingeschränkte oder cookielose technische Signale verarbeiten. Ob und in welchem Umfang dies geschieht, richtet sich nach der tatsächlich eingesetzten Konfiguration. Solche Vorgänge werden nur berücksichtigt, wenn dafür eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.
Google Consent Mode ist ein technisches Steuerungsverfahren. Es ersetzt weder das Cookie-Banner noch die gesetzlich erforderliche Einwilligung.
14. Google Analytics
Nach einer Einwilligung kann Google Analytics zur statistischen Untersuchung der Websitenutzung eingesetzt werden. Anbieter für Nutzer im Europäischen Wirtschaftsraum ist regelmäßig Google Ireland Limited. Eine Mitwirkung von Google LLC oder anderen Stellen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann nicht ausgeschlossen werden.
Je nach Konfiguration können verarbeitet werden:
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Seitenaufrufe, Sitzungsdauer und Navigationswege
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technische Ereignisse und Interaktionen
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Browser-, Geräte- und Betriebssysteminformationen
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Herkunftskanal eines Besuchs
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ungefähre Standortinformationen
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IP-bezogene Angaben, deren weitere Verarbeitung von der Konfiguration abhängt
Die Auswertung kann dazu dienen, Seitenstruktur, Bedienbarkeit und technische Leistung zu beurteilen. Google Analytics wird nur im Umfang der erteilten Analyse-Einwilligung eingesetzt.
Die Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR. Die Auswahl kann jederzeit über die Cookie-Einstellungen geändert werden.
15. Google Ads und Conversion-Messung
Nach ausdrücklicher Zustimmung können Google Ads und damit verbundene Messfunktionen verwendet werden. Diese Technologien können feststellen, ob ein Besuch nach einem Anzeigenkontakt zu einer bestimmten Handlung geführt hat.
Mögliche Verarbeitungen betreffen:
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den Klick auf eine Werbeanzeige
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die nachfolgend besuchten Seiten
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den Abschluss einer Bestellung oder eine andere definierte Conversion
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Geräte-, Browser- und technische Verbindungsinformationen
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eine Werbe- oder Conversion-Kennung
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Zeitpunkt und Art eines erfassten Ereignisses
Die Daten können für Kampagnenauswertungen und zur Anpassung der Werbeschaltung verwendet werden. Remarketing oder personalisierte Anzeigen werden nur aktiviert, wenn die erforderliche Einwilligung für diese Zwecke vorliegt.
Die Verarbeitung stützt sich auf § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR. Ein Widerruf ist über die Cookie-Einstellungen möglich.
16. Google reCAPTCHA
Zum Schutz von Formularen vor automatisierten Eingaben, Spam und missbräuchlichen Anfragen kann Google reCAPTCHA eingebunden werden. Dabei analysiert der Dienst technische Merkmale und Interaktionen, um menschliche Eingaben von automatisierten Zugriffen zu unterscheiden.
Möglicherweise werden folgende Angaben verarbeitet:
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IP-Adresse
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Browser- und Geräteinformationen
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Referrer und aufgerufene Seite
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Mausbewegungen, Klickverhalten oder Verweildauer
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vorhandene Google-bezogene Kennungen, soweit diese vom verwendeten Browser übermittelt werden
Anbieter im Europäischen Wirtschaftsraum ist regelmäßig Google Ireland Limited. Eine Verarbeitung durch Google LLC in den Vereinigten Staaten kann ebenfalls in Betracht kommen.
Ob Google reCAPTCHA als unbedingt erforderliche Sicherheitsfunktion ohne Einwilligung oder erst nach Zustimmung eingesetzt werden darf, hängt von seiner konkreten Einbindung, der Art des Formulars und den verfügbaren milderen Schutzmaßnahmen ab. Die verwendete Rechtsgrundlage wird daher anhand der tatsächlichen Implementierung bestimmt.
Bei einer einwilligungsbasierten Nutzung gelten § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. a GDPR. Bei einer nachweislich notwendigen Sicherheitsverarbeitung können § 25 Abs. 2 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 lit. f GDPR in Betracht kommen.
17. Zahlung und technische Zahlungsfunktionen
Beim Aufruf der Kasse oder beim Auswählen einer Zahlungsart können technisch erforderliche Komponenten des jeweiligen Zahlungsdienstes geladen werden. Dabei können Cookies oder vergleichbare Sicherheitsmerkmale eingesetzt werden, um eine Transaktion zuzuordnen und Zahlungsbetrug zu erschweren.
Verarbeitet werden können beispielsweise:
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Bestellnummer, Währung und Zahlungsbetrag
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Zahlungsstatus und Transaktionskennung
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Rechnungsangaben
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IP-Adresse und grundlegende Geräteinformationen
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Browserdaten und technische Sicherheitsmerkmale
Als Zahlungsarten können Visa, Mastercard und American Express angeboten werden. Die tatsächlich verfügbaren Möglichkeiten werden während des Bestellvorgangs angezeigt.
Für unbedingt erforderliche Speicherzugriffe kann § 25 Abs. 2 TDDDG gelten. Die Verarbeitung zur Durchführung einer Zahlung stützt sich regelmäßig auf Art. 6 Abs. 1 lit. b GDPR. Sicherheitsprüfungen können ergänzend auf Art. 6 Abs. 1 lit. f GDPR beruhen.
18. Schutz vor missbräuchlichen Zugriffen
Sicherheitsdienste können technische Informationen verarbeiten, um auffällige Seitenzugriffe, automatisierte Angriffe oder manipulierte Bestellversuche zu erkennen.
Hierzu können gehören:
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IP-Adresse und Herkunft einer Anfrage
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Häufigkeit und Reihenfolge von Zugriffen
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Browser- und Gerätemerkmale
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Sitzungskennungen
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Hinweise auf ungewöhnliche Nutzungsmuster
Solche Daten werden nicht allein deshalb als Marketingdaten verwendet, weil sie technisch verfügbar sind. Soweit Cookies oder Endgerätezugriffe unbedingt für eine angeforderte Funktion oder die sichere Übertragung erforderlich sind, kann § 25 Abs. 2 TDDDG einschlägig sein. Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann auf Art. 6 Abs. 1 lit. f GDPR beruhen.
19. Inhalte und Dienste externer Anbieter
Einzelne Seiten können Funktionen externer Anbieter enthalten. Wird ein solcher Dienst aktiviert, kann der Browser eine direkte Verbindung zum jeweiligen Anbieter herstellen. Dabei können technische Daten und bestehende Kennungen übermittelt werden.
Einwilligungspflichtige Inhalte werden entsprechend der Cookie-Auswahl blockiert, bis die erforderliche Zustimmung vorliegt. Das Vorhandensein einer externen Funktion allein bedeutet nicht, dass jede damit verbundene Verarbeitung ohne weitere Prüfung zulässig ist.
Nähere Angaben zu den Empfängern und Verarbeitungszwecken können in der Datenschutzerklärung sowie in den Cookie-Einstellungen eingesehen werden.
20. Datenübermittlungen außerhalb des EWR
Einige eingebundene Dienste können Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeiten, insbesondere in den Vereinigten Staaten.
Je nach Empfänger kann eine Übermittlung gestützt werden auf:
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einen Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission
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eine gültige Teilnahme am EU-US Data Privacy Framework
-
Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission
-
ergänzende Schutzmaßnahmen
-
eine andere nach Kapitel V GDPR zulässige Grundlage
Welcher Mechanismus tatsächlich verwendet wird, hängt vom jeweiligen Dienst und dessen rechtlicher Stellung ab. In Drittländern kann ein anderes Datenschutzniveau gelten als innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
21. Folgen einer Ablehnung
Nicht erforderliche Cookies können abgelehnt werden, ohne dass dadurch die grundlegenden Shopfunktionen entfallen sollen. Analyse, personalisierte Werbung und vergleichbare optionale Dienste stehen dann möglicherweise nicht zur Verfügung.
Werden auch technisch notwendige Cookies direkt im Browser blockiert, können dagegen funktionale Einschränkungen auftreten. Dies betrifft möglicherweise:
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das Speichern von Warenkorbinhalten
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die Anmeldung in ein Kundenkonto
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den Wechsel zwischen einzelnen Schritten der Kasse
-
die Speicherung der Datenschutzauswahl
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Sicherheits- oder Formularfunktionen
Solche Einschränkungen hängen von der Browserkonfiguration und der konkret genutzten Funktion ab.
22. Verhältnis zur Datenschutzerklärung
Diese Richtlinie behandelt vorrangig Cookies und vergleichbare Technologien. Weitere Informationen über Verantwortlichkeit, Empfänger, Speicherdauer, Betroffenenrechte und sonstige Datenverarbeitungen befinden sich in der Datenschutzerklärung.
Bei Änderungen der eingesetzten Dienste, rechtlichen Anforderungen oder technischen Abläufe kann diese Cookie-Richtlinie angepasst werden. Es gilt die jeweils auf der Website veröffentlichte Fassung.
23. Kontakt
Fragen zur Verwendung von Cookies oder zur Änderung einer Datenschutzentscheidung können über folgende Kontaktdaten eingereicht werden:
Telefon: +1 (510) 318-9138
E-Mail: studio@yandrelix.com